Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann für bis zu 42 Tagen pro Kalenderjahr beansprucht werden. Voraussetzung für diese ist, dass die pflegebedürftige Person 6 Monate einen Pflegegrad hat und bereits zu Hause gepflegt worden ist. Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn durch Krankheit oder Urlaub die Pflegeperson verhindert ist. Der Antrag zur Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse gestellt werden, dabei werden einmal jährlich bis zu 1612 € bereitgestellt.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege, sprechen Sie uns an.