Pflegeberatung

Beratungsgespräch

nach einem Pflegeeinsatz laut §37 ABS. 3 SGB XI

Die für die Krankenkassen notwendigen Nachweise gemäß §37 ABS. 3 SGB XI werden im Rahmen eines Beratungsgespräches durch unsere Mitarbeiterin Frau Conrads erbracht.

Solche Gespräche sind dann erforderlich, wenn ein Patient ausschließlich Geldleistungen empfängt.

Frau Marita Conrads