Pflegeberatung

Beratungsgespräch

nach einem Pflegeeinsatz laut §37 ABS. 3 SGB XI

Die für die Krankenkassen notwendigen Nachweise gemäß §37 ABS. 3 SGB XI werden im Rahmen eines Beratungsgespräches erbracht und sind dann erforderlich, wenn ein Patient ausschließlich Geldleistungen empfängt.