Pflegeberatung
Beratungsgespräch
nach einem Pflegeeinsatz laut §37 ABS. 3 SGB XI
Die für die Krankenkassen notwendigen Nachweise gemäß §37 ABS. 3 SGB XI werden im Rahmen eines Beratungsgespräches durch unsere Mitarbeiterin Frau Conrads erbracht.
Solche Gespräche sind dann erforderlich, wenn ein Patient ausschließlich Geldleistungen empfängt.
Frau Marita Conrads