Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel das Pflegebett, der Toilettenstuhl, Rollstühle oder ähnliches, stehen jedem Patienten zu.
Wir beraten Sie auch im Vorfeld, ob und welches Hilfmittel für Sie in Frage kommt.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen werden nur durch mobile Pflegedienste erbracht.
Wir haben mit allen Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Demnach rechnen wir die Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Der Antrag zur Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse gestellt werden, dabei werden einmal jährlich bis zu 1612,00 € + 806,00 € aus der Kurzzeitpflege bereitgestellt – max. 2418,00 € pro Jahr.
Der Höchstbetrag beträgt in den jeweiligen Pflegegraden:
Grad II bis zu 724,00 € mtl.
Grad III bis zu 1363,00 € mtl.
Grad IV bis zu 1693,00 € mtl.
Grad V bis zu 2095,00 € mtl.