Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann für bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr beansprucht werden. Voraussetzung für diese ist, dass die pflegebedürftige Person 12 Monate eine Pflegestufe hat und bereits zu Hause gepflegt worden ist. Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn durch Krankheit oder Urlaub die Pflegeperson verhindert ist. Der Antrag zur Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse gestellt werden, dabei werden einmal jährlich bis zu 1470 Euro bereitgestellt.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege, sprechen Sie uns an.