Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel das Pflegebett, der Toilettenstuhl, Rollstühle oder ähnliches, stehen jedem Patienten zu.
Wir beraten Sie auch im Vorfeld, ob und welches Hilfmittel für Sie in Frage kommt.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen werden nur durch mobile Pflegedienste erbracht.
Wir haben mit allen Pflegekassen hat einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Demnach rechnen wir die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Der Antrag zur Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse gestellt werden, dabei werden einmal jährlich bis zu 1510 € bereitgestellt.
Der Höchstbetrag beträgt in der jeweiligen Pflegestufe:
Stufe I bis zu 440,00 € mtl.
Stufe II bis zu 1040,00 € mtl.
Stufe III bis zu 1510,00 € mtl.
In Härtefällen kann durch die Krankenkasse ein höherer Betrag gewährt werden.