Pflege-Mobil Sr. Trudy

ambulante Alten- und Krankenpflege

Beratungsgespräch



nach einem Pflegeeinsatz laut §37 ABS. 3 SGB XI

Die für die Krankenkassen notwendigen Nachweise gemäß §37 ABS. 3 SGB XI werden im Rahmen eines Beratungsgespräches durch unsere Mitarbeiterin Frau Conrads erbracht. 

Solche Gespräche sind dann erforderlich, wenn ein Patient ausschließlich Geldleistungen empfängt.